Mitglied werden im DGhK Bayern e.V.
Wir freuen uns, dass Sie bei der DGhK RV Bayern Mitglied werden möchten! Mit mehr als 600 Mitglieds-Familien in ganz Bayern ist der Verein ein stetig wachsendes Netzwerk. Unser Ziel ist es, jede und jeden einzelnen zu stärken und die Interessen und Bedürfnisse hochbegabter Kinder und Jugendlicher in der Gesellschaft und Politik zu vertreten.
Wichtig:
Bitte füllen Sie das Formular am PC bzw. online aus und drucken Sie es dann aus. So sind Ihre Angaben gut lesbar und es gibt keine Missverständnisse. Es werden keine Daten auf unserem Server gespeichert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Welche Vorteile genießen Sie als Mitglied?
Sie erhalten Vergünstigungen bei Veranstaltungen und haben bei der Platzvergabe grundsätzlich Vorrang vor Nichtmitgliedern.
Sie erhalten via E-Mail Informationen über neue Veranstaltungen und werden persönlich zu den Elterngruppenabenden eingeladen.
Sie erhalten quartalsweise unsere Zeitschrift „Labyrinth“ mit zahlreichen Veranstaltungstipps, Vereinsaktivitäten, Buchvorstellungen, Berichten aus Wissenschaft und Forschung und vielem mehr.
Sie können die Vereinsarbeit aktiv mitgestalten z.B. über die Elterngruppen, die Organisation von Veranstaltungen und weiteren Projekten.
Sie haben das Recht bei der Mitgliederversammlung teilzunehmen und abzustimmen und / oder sich in ein Amt wählen zu lassen.
Sie stärken die DGhK und unseren Regionalverband Bayern in ihrem Einsatz für hochbegabte Kinder.
Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft
Der Mindestbeitrag beträgt 75,00 € pro Familie und Jahr. Staatlich anerkannte Schulen / Bildungseinrichtungen zahlen einen Beitrag von 30,00 € pro Jahr.
Sie haben (außer dem Jahresbeitrag) keine Verpflichtungen, aber Sie bekommen viele einmalige Angebote, z.B. über den Newsletter.
Nein. Einzig über die Community Map sind in kleineren Ortschaften anonymisierte Rückschlüsse durch Mitglieder möglich, wo andere Mitglieder wohnen. Diese Einträge werden aber auf Wunsch nicht gezeigt.
Per sofort oder auf den von Ihnen gewünschten Zeitpunkt.
Zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten.